Wer schützt die gebaute Heimat?
Der im Jahr 2017 eingeführte neue Paragraf § 13b Baugesetzbuch (BauGB) schuf ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung von Neubaugebieten an Ortsrändern für den Wohnungsbau. Der Paragraf war bis Ende 2019 befristet, wurde aber im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert. Es ist daraufhin in vielen Gemeinden eine Art »Goldgräberstimmung« um die Ausweisung von Bauland entstanden, vor allem in den ländlichen Kommunen. Diese Entwicklung beobachten wir im Hinblick auf Klimaschutz und Flächenverbrauch mit großer Sorge, zumal dieser Paragraf im Wesentlichen eingefügt wurde, um der Wohnungsnot zu begegnen.
»Das Bauwesen verantwortet aktuell einen Anteil von mehr als einem Drittel am heimatlichen Ressourcenverbrauch und der Energieaufwand für den Betrieb des Gebäudebestandes nimmt weiter zu. Fossile Energieträger, die nach wie vor den Großteil des Bedarfs decken, aber auch Baumaterialien und nicht zuletzt Grund und Boden stehen nun einmal nur endlich zur Verfügung«, erklärt Prof. Dipl.-Ing. Florian Nagler, Inhaber des Lehrstuhls für Entwerfen und Konstruieren an der TU München und Vorstandsmitglied des bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V.
Am Ortsrand und im Außenbereich der ländlichen Räume sollte daher grundsätzlich auf die Ausweisung von Neubaugebieten verzichtet werden. Schon seit längerem nämlich ist insbesondere auf dem Land die Tendenz einer Entvölkerung der Ortskerne festzustellen. Maßgebliche Ursache hierfür sind wachsende und ausufernde Einfamilienhausgebiete und Handelsstandorte in den Außenbereichen.
Dabei bilden leerstehende alte Wohngebäude oder nicht mehr bewirtschaftete Höfe für die Wiederbelebung der Ortsmitten ein großes und wertvolles Potenzial. Darüber hinaus gilt es, das Wohnen - auch für Senioren - in den gewachsenen Ortszentren zu sichern. Dies kann nur über eine entsprechende Attraktivität in den Ortskernen mit ihren historischen Gebäuden, den öffentlichen Aufenthaltsräumen und privaten Freibereichen gelingen.
In diesem Sinne setzen wir uns vorbehaltslos für die Verwirklichung des Grundsatzes »Innenentwicklung vor Außenentwicklung« ein und dies schließt auch die Deckung des Wohnraumbedarfs ein.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. Juni 2021
Eine Vielzahl von Gründen - wie die Chronologie aufzeigt - spricht dafür, das aufgelegte und fragwürdige Bebauungsplanänderungsverfahren 1 im Baugebiet »Höhlloch« zu stoppen und zu den Akten zu legen. Aber lediglich Bürgermeister Peter Zenglein und Gemeinderat Alexander Hirte stimmen als einzige für den sofortigen Stopp. Alle anderen legen das Verfahren auf Eis, wollen es aber mit der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgewärmt wissen.
Negativ Beispiel - Bebauungsplanänderung »Höhlloch« im Ortsteil Breunsberg
»In den meisten Gemeinden stehen umfangreiche Potenziale zur Entwicklung im Bestand bereit: Baulücken, Brachflächen, Leerstände, untergenutzte Gebäude etc. Diese müssen für eine flächensparende Siedlungsentwicklung zunächst durch ein systematisches kommunales Innenentwicklungsmanagement erfasst und mobilisiert werden, bevor neues Bauland ausgewiesen wird«, so Dipl.-Ing. Andrea Gebhard, Vorsitzende der Initiative »Wege zu einem besseren Landesentwicklungsprogramm in Bayern« und Vorstandsmitglied im genannten Landesverein.
Im Baulandmobilisierungsgesetz hingegen ist keine Gewichtung zwischen diesen beiden Entwicklungsformen erkennbar. Dies ist als großen Mangel zu bewerten. Denn gerade in den ländlichen Lebensräumen sollten für die Dörfer mit ihren Ortskernen und für die Außenbereiche mit den Dorfrändern und Zwischenräumen unterschiedliche Leitbilder angestrebt werden.
Darüber hinaus sollten leistungsfähigere Formen des flächeneffizienten und verdichteten Wohnungsbaus mit der Ausrichtung auf unterschiedliche Wohnungsgrößen und -formen als Alternativen zum üblichen freistehenden Einfamilienhaus angestrebt werden.
Generell wurden und werden die neuen Wohnbauflächen in den ländlichen Räumen gleichmäßig mit Einfamilienhäusern aufgefüllt. Ihr Erscheinungsbild hat in der Gesamtbetrachtung nichts mit der gewachsenen Größenordnung und der Raumbildung in den Ortsmitten gemein. Diese Entwicklung führt zu beliebig anmutenden Ortsrändern ohne Identifikationsmerkmale für die Dorfgemeinschaft.
»Wenn sich unsere Baukultur in Zukunft mehr an historischen Beispielen orientiert, werden wir nicht nur einen Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen leisten, sondern auch einen zeitgemäßen architektonischen Ausdruck finden, der auf Bewährtem aufbaut«, fügt Prof. Florian Nagler hinzu.
Angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme kleinerer Haushaltsgrößen lässt sich zudem die Sinnhaftigkeit des klassischen Einfamilienhauses hinterfragen.
»In verdichteten Wohnformen anstelle im Einfamilienhaus zu leben, erfordert Mut und Überwindung. Sich darauf einzulassen, kann aber auch neue Freiheiten bezüglich der Aufenthaltsqualität im Freiraum zutage fördern. Gemeinschaftliche autofreie Erschließungsbzw. Freiräume dienen als entspannte Treffpunkte und schaffen Möglichkeiten für unterschiedliche Aktivitäten aller Altersgruppen. Voraussetzung dazu ist eine kompetente Planung, die auch sichtgeschützte private Freiräume wie Gärten, Terrassen oder Loggien verwirklicht«, erläutert Dr. Vinzenz Dufter, Referent für Baukultur im Landesverein.
Am Ende nämlich sind Fragen um Bauen und Wohnen auch Fragen des Zusammenlebens und der Gemeinschaft, sodass sich durchaus die - insbesondere an die kommunale Politik gerichtete - Frage formulieren lässt: Wer schützt unsere gebaute Heimat?
Text und Bild: Heimat- und Geschichtsverein Johannesberg, Michael Rosner